Zu den kommunalen Behörden gehören Städte, Gemeinden,
Landkreise, Landratsämter, Körperschaften des öffentlichen
Rechts mit hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben und kommunale
Versorgungsunternehmen, die der Kommune gehören. Zudem
zählen dazu Wirtschaftsunternehmen der Kommunen (etwa
GmbH), wenn eine Mehrheitsbeteiligung der Kommune am
Kapital gegeben ist.