Als Beteiligungsgesellschaften oder Landesfirmen gelten
Firmenmit privater Rechtsform und gleichgestellte Institutionen,
an deren Kapital eine oder mehrere Landesbehörden mit
zusammen mindestens 50 Prozent beteiligt sind und bei denen
eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten
berechneten Mehrwertsteuer vorliegt.